In unserem "ABC der Sicherheit" erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe zum Thema Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation.
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Und sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie natürlich jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.
Hinweis zur Nutzung des Lexikons:
Ist ein Wort kursiv, bedeutet das, dass dieses Wort ebenfalls in dem Lexikon auftaucht. Ist Ihnen also ein in der Erläuterung verwendeter Begriff unklar, können Sie diesen ebenfalls finden.
abnehmbare Gelenkwelle
Abnehmbare Gelenkwellen
sind
abnehmbare Bauteile zur Kraftübertragung zwischen einer Antriebs- oder Zugmaschine und einer anderen, angehängten Maschine. Sie fallen unter den Anwendungsbereich der
Maschinenrichtlinie und unterliegen den gleichen Anforderungen wie alle
Maschinen.
Abnehmbare Gelenkwellen kommen vorrangig in der Landwirtschaft zum Einsatz. Hier werden sie zur Kraftübertragung zwischen einer Zugmaschine wie z. B. einem Traktor und einer angehängten, gezogenen Maschine genutzt.
Amtssprache
Jedes EU-Land hat eine oder mehrere Amtssprachen. Bedienungsanleitungen müssen immer in der Amtssprache bzw. einer der Amtssprachen des Bestimmungslandes ausgeliefert werden (siehe auch Originalbetriebsanleitung und Übersetzung der Originalbetriebsanleitung).
Anhang I der Maschinenrichtlinie
Im Anhang I der Maschinenrichtlinie werden die "Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen" aufgeführt. Das Ihr Produkt diese Anforderungen erfüllt, können Sie beispielsweise über die Einhaltung der harmonisierten Normen nachweisen.
Archivierung
Als Hersteller müssen Sie die vollständige technische Dokumentation jedes Produktes für die Dauer von mindestens zehn Jahren ab Herstelldatum archivieren. Für Serienfertigungen bedeutet das übrigens, dass die Frist ab der Herstellung der letzten Einheit beginnt!
auswechselbare Ausrüstung
Auswechselbare Ausrüstungen sind Vorrichtungen, die an einer
Maschine oder üblicherweise einer Zugmaschine angebracht werden, um deren Funktion zu ändern oder zu erweitern. Sie fallen unter den Anwendungsbereich der
Maschinenrichtlinie.
Werden an einer Zugmaschine wie einem Traktor Vorrichtungen zum Pflügen, Ernten oder Schneeräumen angebracht, handelt es sich dabei um auswechselbare Ausrüstungen, weil diese die Funktion der Zugmaschine um zusätzliche Funktionen erweitern.
Werkzeuge wie Bohrer oder Sägeblätter sind keine auswechselbare Ausrüstung.
autorisiert
Ist eine Person autorisiert bedeutet das, dass die Person vom Betreiber oder Hersteller dazu angewiesen wurde, die genannten Tätigkeiten durchzuführen. Der Betreiber/Hersteller muss sicherstellen, dass die Person ausreichend qualifiziert ist, um die angewiesene Arbeit sicher durchzuführen.
Bediener oder Bedienpersonal
Bediener sind geschulte Personen, welche im Normalbetrieb die Maschine bedienen. Je nach Maschine dürfen Bediener außerdem einfache, nicht sicherheitskritische Arbeiten im Bereich Fehlerbeseitigung, Reparatur, Inspektion und Wartung durchführen. Welche dieser Tätigkeiten der Bediener selbst durchführen und welche ausschließlich das Servicepersonal durchführen darf, wird in der Bedienungsanleitung definiert.
Bedienungsanleitung
Jedes Produkt muss mit einer Bedienungsanleitung in der Amtssprache des Käufers geliefert werden. In der Bedienungsanleitung wird der sichere Umgang mit dem Produkt in all seinen Lebensphasen erläutert. Sie enthält außerdem die Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung und den vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen.
Das Erstellen und Bereitstellen einer aktuellen Bedienungsanleitung obliegt dem Hersteller.
benannte Stelle
Benannte Stellen sind offiziell von der EU anerkannte und überwachte Organisationen, die für einige Erzeugnisse die Konformitätsbewertung vornehmen oder diese kontrollieren.
Nicht jedes Produkt muss von einer benannten Stelle geprüft werden!
bestimmungsgemäße Verwendung
Die bestimmungsgemäße Verwendung ist die Verwendung einer Maschine entsprechend den Angaben des Herstellers. Der Hersteller muss genau definieren, für welche Verwendungen sein Produkt bestimmt ist. Nur für die so definierte Verwendung ist das Produkt sicher ausgelegt.
Der Hersteller ist nicht verantwortlich für Gefährdungen, die bei einer "Zweckentfremdung" auftreten – außer er hätte diese "vernünftigerweise vorhersehen" können (siehe vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung).
Betreiber
Der Betreiber ist üblicherweise der Unternehmer, welcher eine Maschine zu wirtschaftlichen Zwecken betreibt oder betreiben lässt. Nicht zu verwechseln mit dem Bediener, welcher durch den Betreiber autorisiert ist, eine Maschine zu bedienen.
Der Betreiber kann gleichzeitig auch der Hersteller sein.
Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes bzw. der Tätigkeit. In ihnen wird auf die dort möglichen Gefahren und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen hingewiesen.
Sie müssen und können nicht durch den Hersteller einer Maschine gestellt werden, sondern liegen in der Pflicht des Arbeitgebers bzw. des Betreibers!
Nicht zu verwechseln mit der Bedienungsanleitung.
CE-Kennzeichnung
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass sein Produkt den Anforderungen der geltenden EU-Rechtsvorschriften genügt. Das CE-Kennzeichen ist also kein Zertifikat, da keine unabhängige Prüfung stattfindet.
An unvollständigen Maschinen darf übrigens keine CE-Kennzeichnung auf dem Typenschild angebracht werden!
Dokumentations-bevollmächtigter
Der Dokumentationsbevollmächtigte ist die Person, die durch den Hersteller zur Zusammenstellung der technischen Dokumentation beauftragt wurde. Dokumentationsbevollmächtigte müssen "in der Gemeinschaft ansässig" sein, das heißt, einen Sitz innerhalb der EU haben.
Durch Ernennung eines Dokumentationsbevollmächtigten werden allerdings nicht die Herstellerpflichten bezüglich der Durchführung einer Konformitätsbewertung abgegeben.
Das Unterschreiben der Konformitäts– bzw. Einbauerklärung erfolgt nicht durch den Dokumentationsbevollmächtigten, sondern muss durch den Hauptverantwortlichen unterschrieben werden.
Einbauanleitung
Für unvollständige Maschinen muss eine Einbauanleitung bereitgestellt werden. Hierin wird genau erklärt, wie die unvollständige Maschine einzubauen und anzuschließen ist, um sicher in anderen Maschinen oder Anlagen betrieben werden zu können.
Einbauer
Einbauer ist, wer unvollständige Maschinen mit anderen (unvollständigen oder vollständigen) Maschinen zusammenbaut und so eine neue Gesamtheit erzeugt. Er wird damit zum Hersteller des so entstandenen Erzeugnisses und ist für dessen Konformität verantwortlich.
Einbauerklärung
Für unvollständige Maschinen wird keine Konformitätserklärung ausgestellt, sondern eine Einbauerklärung.
In dieser wird darauf hingewiesen, dass der Einbauer für die Konformität des Erzeugnisses verantwortlich ist, in welches die unvollständige Maschine eingebaut werden soll.
Die Einbauerklärung muss durch den Hauptverantwortlichen für das Produkt unterschrieben werden.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Die EU-Richtlinien (wie zum Beispiel die Maschinenrichtlinie) gelten für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (kurz EWR). Dieser umfasst alle EU-Mitgliedsstaaten (aktuell 27) sowie die sogenannten „EFTA-Staaten“ Island, Liechtenstein und Norwegen.
Durch entsprechende Handelsabkommen und -verträge sind die EU-Vorgaben auch noch in einigen weiteren Staaten gültig, beispielsweise in der Schweiz.
externe Dokumentation
Externe Dokumente sind die Betriebsanleitung und die EG-Konformitäts– bzw. Einbauerklärung. Mit „extern“ ist dabei gemeint, dass dies die Unterlagen sind, welche Sie Ihrem Kunden zur Verfügung stellen müssen. Die beiden Dokumente sind zu jeder verkauften Einheit mitzuliefern, unabhängig von sonstigen Abmachungen zwischen Hersteller und Käufer. Für den sicheren Betrieb einer Maschine sind diese Unterlagen (in der Amtssprache des Käufers) zwingend erforderlich!
(siehe auch technische Dokumentation und interne Dokumentation)
Fachkenntnis
Fachkenntnis ist allgemein definiert als das nötige Wissen, um eine Tätigkeit sicher ausführen zu können. Diese kann durch Ausbildung, ausreichende Berufserfahrung oder Qualifikation vorliegen.
Fachkraft
Fachkraft ist eine Person, die ausreichend qualifiziert ist, um die angewiesene Tätigkeit durchzuführen, ohne sich oder andere dabei zu gefährden. Die Person ist mit bestehenden Restrisiken vertraut und aufgrund ihrer Fachkenntnis in der Lage, diese einzuschätzen und wenn möglich zu verhindern.
Gebotsschild
siehe Sicherheitszeichen
Gebrauchsanleitung
siehe Bedienungsanleitung
Gefährdung
Eine Gefährdung ist eine potenzielle Quelle von Verletzungen oder Gesundheitsschäden.
Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung wird durch den Arbeitsschutz gefordert. Hierbei muss der Arbeitgeber eine Beurteilung des Arbeitsplatzes bzw. der Tätigkeiten in seinem Unternehmen durchführen, um Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter zu schützen.
Nicht zu verwechseln mit der
Risikobeurteilung, in der die Sicherheit von Produkten beurteilt wird. Diese ist Aufgabe des
Herstellers des Produkts.
Gefährdungsfolge
Eine Gefährdungsfolge ist eine gesundheitliche Auswirkung, die aus einer Gefährdung resultieren kann.
Gefahrenhinweise
siehe Warnhinweise
Gefahrenquelle
Die Gefahrenquelle zu erfassen und konkret zu benennen ist ein wichtiger Schritt in der Risikobeurteilung. Nur wenn die Quelle der Gefährdung klar ist, kann sinnvoll an deren Vermeidung angesetzt werden.
Gefahrensituation
In einer Gefahrensituation geht eine akute Gefährdung durch die gegebenen Umstände aus.
Gesamtheit von Maschinen
Hierunter versteht man mehrere Einzelmaschinen, die so angeordnet sind, dass sie zusammenwirken und zusammen betätigt werden und somit als Gesamtheit funktionieren. Entscheidend ist hierbei, dass die Einzelmaschinen sowohl produktions- als auch sicherheitstechnisch zusammenhängen.
Für solche Gesamtheiten von Maschinen muss ebenfalls eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn ausschließlich CE-konforme Maschinen miteinander kombiniert werden!
Bei einer Gesamtheit von Maschinen müssen aber nicht die Risiken der Einzelmaschinen betrachtet werden, sondern nur die zusätzlichen bzw. erhöhten Risiken, die durch das Zusammenwirken der Maschinen entstehen.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte die Flyer in unserem Download-Bereich.
GS-Zeichen
Das GS-Zeichen ist ein Gütesiegel. Das bedeutet, dass (anders als bei der CE-Kennzeichnung) eine unabhängige Prüfung stattfindet. Mit dem GS-Zeichen wird dem Produkt bescheinigt, dass es den Anforderungen des deutschen Produktsicherheitsgesetzes entspricht. Anders als die CE-Kennzeichnung ist das GS-Zeichen komplett freiwillig.
Gurte
siehe Ketten, Seile, Gurte
Gütesiegel
Ein Gütesiegel bescheinigt das Einhalten gewisser Vorgaben durch eine unabhängige Prüfung. Die CE-Kennzeichnung ist somit kein Gütesiegel, da der Hersteller dieses selbst anbringt und das Einhalten der geltenden EU-Vorschriften eigenständig erklärt.
harmonisierte Normen
siehe Normen
Hauptverantwortlicher
Die Konformitäts– bzw. Einbauerklärung muss durch den Hauptverantwortlichen (oder dessen Bevollmächtigten) für das Produkt unterschrieben werden.
Dies ist üblicherweise die Geschäftsführung oder ein leitender Angestellter (mit Prokura!). Der Konstrukteur, Produktentwickler, Teamleiter, Abteilungsleiter oder Dokumentationsbevollmächtigte sind nicht geeignet, eine Erklärung zu unterschreiben.
Hersteller
Der Hersteller eines Produktes ist derjenige, der ein Produkt erzeugt. Er kann eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen sein.
Ob das Produkt zur fremden Verwendung (also zum Weiterverkauf an einen Betreiber oder Zwischenhändler) oder zum Eigengebrauch gedacht ist, spielt dabei keine Rolle. In beiden Fällen übernimmt er die vollen Herstellerpflichten. Das bedeutet, wenn Sie eine Maschine für Ihren eigenen Betrieb herstellen, ist diese dennoch vollumfänglich CE-pflichtig.
Zu den Herstellerpflichten gehört das Beachten der Anforderungen in den anzuwendenden EU-Richtlinien. In den meisten Richtlinien wird die Durchführung einer Konformitätsbewertung für das Produkt gefordert.
Importeur
Wenn Sie ein Produkt im EWR vertreiben, welches Sie nicht selbst herstellen, sondern aus einem Drittland einführen, sind Sie Importeur dieses Produktes. Damit übernehmen Sie automatisch gewisse Pflichten, die sonst dem Hersteller vorbehalten sind. Beispielweise dürfen Sie keine Produkte einführen, die nicht den geltenden EU-Rechtsvorschriften entsprechen.
interne Dokumentation
Die internen Dokumente sind alle Unterlagen in der technischen Dokumentation, die Sie bei sich im Hause behalten, insbesondere die Risikobeurteilung. Auf die Herausgabe dieser Dokumente hat der Käufer kein Anrecht. Das liegt daran, dass diese Dokumente gegebenenfalls schützenswertes Know-how von Ihnen enthalten, welches Sie nicht veröffentlichen möchten.
(siehe auch technische Dokumentation und externe Dokumentation)
Inverkehrbringen
Inverkehrbringen bedeutet die "erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt".
Es ist dabei unerheblich, ob das Produkt auch unmittelbar vom Käufer betrieben werden soll. Sobald es auf dem Markt bereitgestellt wird, gilt es damit als "in Verkehr gebracht".
Wenn Sie als Hersteller ein Produkt für das eigene Unternehmen herstellen (Sie also gleichzeitig auch Betreiber sind), haben Sie das Produkt ebenfalls "bereitgestellt" und somit "in Verkehr gebracht". Ob diese Bereitstellung gegen Bezahlung oder unentgeltlich erfolgt, ist nicht von Bedeutung.
Alle Produkte, die im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden, unterliegen vollumfänglich allen entsprechenden EU-Rechtsvorschriften, wie bspw. der Maschinenrichtlinie.
Ketten, Seile, Gurte
Ketten, Seile und Gurte sind für Hebezwecke entwickelte und hergestellte Erzeugnisse, die beim Anheben Teil des Hebezeugs oder des Lastaufnahmemittels werden, beispielsweise Stahlketten, Drahtseile und Gurte aus Stahl, Kunststoff oder Gewebe. Auch wenn es keine Maschinen im herkömmlichen Sinne sind, fallen diese ebenfalls unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und unterliegen den gleichen Anforderungen wie alle Maschinen.
Konformitätsbewertung
Die Konformitätsbewertung ist der Prozess zur systematischen Darlegung, dass die Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden EU-Vorschriften eingehalten werden. Das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren wird mittels der technischen Dokumentation dokumentiert und archiviert.
Die Konformitätsbewertung ist Aufgabe des Herstellers und muss vor dem Inverkehrbringen erfolgen. Anschließend wird eine Konformitätserklärung ausgestellt und (in den meisten Fällen) das CE-Kennzeichnung angebracht.
Konformitätserklärung
Mit der Konformitätserklärung, erklärt der Hersteller selbst, dass sein Produkt die Anforderungen der geltenden EU-Vorschriften einhält. Sie ist also kein Zertifikat.
Die Konformitätserklärung muss durch den Hauptverantwortlichen für das Produkt unterschrieben werden.
Für unvollständige Maschinen wird stattdessen eine Einbauerklärung ausgestellt.
Konformitätsvermutung
Eine Möglichkeit, um die Konformität Ihres Produktes zu bewerten, ist das Einhalten von harmonisierten Normen.
Stimmt Ihr Produkt mit einer Norm überein (sprich ist es konform mit dieser) greift die Konformitätsvermutung. Das bedeutet, es kann davon ausgegangen werden, dass ein Produkt mit Einhalten der jeweiligen Normen auch die Sicherheitsanforderungen der EU-Vorschriften erfüllt.
Lastaufnahmemittel
Ein Lastaufnahmemittel ist ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird.
Beispiele für Lastaufnahmemittel sind C-Gabeln, Traversen und Vakuumheber.
Auch wenn es keine Maschinen im herkömmlichen Sinne sind, fallen diese ebenfalls unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und unterliegen den gleichen Anforderungen wie alle Maschinen.
Lebensphasen
In der Risikobeurteilung müssen Sie alle Lebensphasen Ihres Produktes betrachten, dies können bspw. sein:
- Transport
- Aufstellung, Montage, Installation
- (Erst-)Inbetriebnahme
- Einrichten, Einlernen (Teachen)
- Programmieren, Umrüsten
- Normalbetrieb
- Reinigung, Instandhaltung, Wartung
- Fehlersuche und -beseitigung
- Demontage, Entsorgung
Auch die Bedienungsanleitung muss alle relevanten Lebensphasen behandeln. Für jede Lebensphase müssen die auftretenden Restrisiken ausgewiesen und die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen erläutert werden.
Maschine
Eine
Maschine wird in der
Maschinenrichtlinie allgemein definiert als Erzeugnis, dass die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt:
1. Es besteht aus mehreren, miteinander verbundenen Teilen.
2. Von diesen ist mindestens eines beweglich.
3. Es wird unmittelbar mit nicht-menschlicher oder -tierischer Kraft angetrieben (bspw. ein Elektromotor, ein Verbrennungsmotor, ein hydraulischer oder pneumatischer Antrieb, Federn, Magnete, Wind- oder Wasserkraft usw.).
4. Es erfüllt eine klar definierte Funktion.
Alle Erzeugnisse, welche diese vier Kriterien erfüllen sind grundsätzlich "Maschinen" und unterliegen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
Maschinenrichtlinie
Die EU-Richtlinie 2006/42/EG (kurz Maschinenrichtlinie) legt allgemeine Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum fest. Die grundlegenden Anforderungen stehen in der Maschinenrichtlinie im Anhang I.
Die Maschinenrichtlinie gilt für Maschinen (für die allgemeine Definition: siehe Maschine), Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstung, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte, abnehmbare Gelenkwellen und auch für unvollständige Maschinen.
Maßnahmenhierarchie
Bei der Risikominderung müssen Sie die Reihenfolge der Maßnahmenhierarchie einhalten. Sie dürfen zur Risikominderung also nicht direkt mit persönlichen Maßnahmen (bspw. Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung) ansetzen!
Zuerst müssen Sie prüfen, ob Sie eine inhärent sichere Konstruktion finden, welche die Gefährdung beseitigt. Erst dann dürfen Sie ergänzende/technische Maßnahmen (bspw. Absaugung, Schutzzaun) ergreifen, um das Risiko zu mindern.
Und zuletzt muss immer über alle verbleibenden Restrisiken informiert werden, in Form von Bedienungsanleitung und Sicherheitszeichen.
Nachlaufzeit
Die Nachlaufzeit einer Maschine oder Anlage ist die Zeit, die nach dem Auslösen eines Haltebefehls (bspw. eines Not-Halts) vergeht, bis alle Bewegungen an der Anlage komplett zum Stehen gekommen sind.
Schutzmaßnahmen an einer Anlage müssen die Nachlaufzeit beachten, um Gefährdungen zu vermeiden.
Die Nachlaufzeit ist auch bei der Wahl des Abstandes von nicht-trennenden Schutzeinrichtungen zum Gefahrenbereich zu beachten. Es darf nicht möglich sein, bspw. ein Lichtgitter zu durchschreiten und den Gefahrenbereich innerhalb der Nachlaufzeit zu erreichen.
nicht-trennende Schutzeinrichtung
Nicht-trennende Schutzeinrichtungen trennen Personen nicht baulich von einer Gefahrenquelle, sondern sorgen bspw. durch Anhalten oder Abschalten der Anlage für einen sicheren Zustand, bevor die Person den Gefahrenbereich erreichen kann (vergleiche mit trennenden Schutzeinrichtungen).
Beispiele für nicht-trennende Schutzeinrichtungen sind Lichtgitter oder eine Zweihandschaltung.
Normen
Normen sind technische Spezifikationen, die Sie bei der sicheren Entwicklung und Auslegung eines Produktes unterstützen. "Harmonisierte" Normen sind spezielle Normen, die in den EU-Richtlinien aufgelistet werden. Das Einhalten der jeweiligen harmonisierten Normen dient der Erfüllung der in den Richtlinien definierten Sicherheitsanforderungen.
Normen sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich, sondern haben einen gutachterlichen Charakter. Aber wenn Sie die Normen auf Ihr Erzeugnis anwenden, löst dies die sogenannte "Konformitätsvermutung" aus.
Not-Aus
Not-Aus-Einrichtungen dienen dazu im Notfall eine Gefährdungssituation abzuwenden oder zu vermindern.
Not-Aus-Geräte werden manuell betätigt, rasten ein und müssen manuell wieder zurückgestellt werden.
Sie unterscheiden sich von einem Not-Halt dadurch, dass bei einem Not-Aus die Maschine komplett energiefrei (elektrisch oder anderweitig) geschaltet wird.
Bei Gefährdungen, die durch ein Wegschalten der Energie nicht abgewendet oder vermindert werden, bspw. wenn bewegte Anlagenteile aktiv abgebremst werden müssen, ist ein Not-Aus ungeeignet und es muss stattdessen ein Not-Halt vorgesehen werden.
Notfall
Ein Notfall ist definiert als Gefährdungssituation, die dringend beendet werden muss oder die dringender Abhilfe bedarf.
Sollten Notfälle durch einen Not-Aus oder einen Not-Halt abgewendet oder vermindert werden können, müssen entsprechende Einrichtungen an dem Produkt vorgesehen werden.
Im Umkehrschluss gilt: Wird durch einen Not-Aus oder einen Not-Halt keine zusätzliche Sicherheit erreicht, sind diese nicht erforderlich.
Not-Halt
Not-Halt-Einrichtungen dienen dazu im Notfall eine Gefährdungssituation abzuwenden oder zu vermindern.
Not-Halt-Geräte werden manuell betätigt, rasten ein und müssen manuell wieder zurückgestellt werden.
Bei einem Not-Halt werden bewegte Anlagenteile aktiv abgebremst, um schnellstmöglich einen sicheren Zustand der Anlage zu erreichen.
Anders als bei einem Not-Aus wird die Energieversorgung (elektrisch oder anderweitig) dabei nicht getrennt, da diese für den Bremsvorgang benötigt wird. Nach einem Not-Halt verbleibt also ein Restrisiko durch die weiterbestehende Energieversorgung.
Originalbetriebsanleitung
Dies ist die ursprüngliche Bedienungsanleitung, üblicherweise in der Amtssprache des Herstellers verfasst. Die Bezeichnung "Originalbetriebsanleitung" sollte in der Anleitung aufgeführt sein (siehe auch Übersetzung der Originalbetriebsanleitung).
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung (kurz PSA) sind spezielle Ausrüstungen (Kleidung oder Geräte), die von Personen getragen werden, um diese vor Gefährdungen zu schützen.
Die Verwendung von PSAs kann durch den Hersteller eines Produktes oder durch den Betreiber vorgeschrieben werden. Der Arbeitsgeber ist dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern alle benötigten PSAs zur Verfügung zu stellen.
PSAs sind beispielsweise Sicherheitsschuhe, Schutzhelme aber auch Atemschutzgeräte und Absturzsicherungen.
Piktogramme
Piktogramme werden auf Sicherheitszeichen verwendet und sind rein grafische Symbole ohne Text, sodass diese unabhängig von Sprachbarrieren oder Lesefähigkeit verstanden werden können.
Produktsicherheitsgesetz
EU-Richtlinien sind nicht direkt gültig, sondern werden durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland ist dies das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Qualifikation
Die Qualifikation ist die Fähigkeit einer Person, die ihr übertragenen Aufgaben sicher und erfolgreich auszuführen. Zur Qualifikation einer Person gehört deren Fachkenntnis und deren Berufserfahrung. Als Arbeitgeber/Führungskraft dürfen Sie Personen nur mit Aufgaben betrauen, für die diese ausreichend qualifiziert sind.
qualifiziert
Eine Person ist qualifiziert eine Aufgabe durchzuführen, wenn diese die ihr übertragenen Aufgaben sicher und erfolgreich auszuführen kann, beispielsweise aufgrund ausreichender Fachkenntnis, Berufserfahrung und Ausbildung.
Restrisiko
Im Zuge der Risikobeurteilung versuchen Sie, die von Ihrem Produkt ausgehenden Risiken so weit wie möglich zu minimieren. In fast allen Fällen ist es nicht möglich, sämtliche Risiken komplett zu verhindern, sondern die Risiken werden auf ein akzeptables Maß verringert. Über all diese verbleibenden Restrisiken muss der Hersteller dann mittels Bedienungsanleitung und Sicherheitszeichen an dem Produkt informieren.
Richtlinie
Es gibt verschiedene Richtlinien, an die sich jeder Hersteller eines Produktes zu halten hat, wenn er sein Produkt im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringen möchte. Er ist verpflichtet, die anzuwendenden Richtlinien zu recherchieren und sich an die dort getroffenen Vorgaben zu halten.
EU-Richtlinien sind nicht direkt gültig, sondern werden durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland ist dies das Produktsicherheitsgesetz.
Beispiele für Richtlinien sind die Maschinenrichtlinie, die EMV-Richtlinie und die Niederspannungsrichtlinie.
Risiko
Risiko ist allgemein definiert als eine Kombination aus Schwere einer möglichen Verletzung und deren Eintrittswahrscheinlichkeit.
Eine schwere, aber quasi unmögliche Verletzung stellt daher ein geringeres Risiko dar als eine mittlere Verletzung, welche mit großer Wahrscheinlichkeit eintritt.
Risikobeurteilung
Zu den grundlegenden Pflichten eines Herstellers gehört es, eine systematische Risikobeurteilung durchzuführen, um die möglichen Gefährdungen, die von einem Produkt ausgehen, zu bewerten und iterativ zu vermindern bzw. im besten Fall komplett zu vermeiden.
Die Risikobeurteilung ist das zentrale Werkzeug bei der Konformitätsbewertung Ihres Produktes.
Nicht zu verwechseln mit der Gefährdungsbeurteilung, welche der Arbeitgeber durchzuführen hat und in der es um Arbeitssicherheit geht.
Risikominderung
Im Zuge der Risikobeurteilung beurteilt der Hersteller iterativ die vorhandenen Gefährdungen und führt eine Risikominderung durch, bis diese ein akzeptables Maß erreicht haben.
Seile
siehe Ketten, Gurte, Seile
Servicepersonal
Servicepersonal beinhaltet alle geschulten und qualifizierten Mitarbeiter des Betreibers oder des Herstellers, die autorisiert sind, die Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, Inspektion etc. an sicherheitskritischen Komponenten durchzuführen.
Sicherheitsbauteil
Ein Sicherheitsbauteil ist ein Bauteil, das zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient, gesondert in Verkehr gebracht wird, dessen Ausfall und/oder Fehlfunktion die Sicherheit von Personen gefährdet und das für das Funktionieren der Maschine nicht erforderlich ist oder durch für das Funktionieren der Maschine übliche Bauteile ersetzt werden kann.
Sicherheitsbauteile fallen ebenfalls unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und unterliegen den gleichen Anforderungen wie alle Maschinen.
Im Anhang V der Maschinenrichtlinie finden Sie eine nicht erschöpfende Liste von Sicherheitsbauteilen.
Sicherheitszaun
siehe trennende Schutzeinrichtung
Sicherheitszeichen
Über Restrisiken, die von einem Erzeugnis ausgehen oder die bei dessen Benutzung auftreten, muss der Hersteller mittels Sicherheitszeichen an seinem Erzeugnis warnen.
Sicherheitszeichen verwenden Piktogramme, welche unabhängig von Sprachbarrieren oder Lesefähigkeit verstanden werden können.
Es wird unterschieden zwischen blauen Gebotsschildern, roten Verbots- und Brandschutzschildern, grünen Rettungszeichen und gelben Warnschildern.
Die Aufmachung und Einteilung der verschiedenen Sicherheitszeichen werden in der internationalen Norm ISO 7010 geregelt.
Signalwort
Warnhinweise in der Bedienungsanleitung müssen mit angemessenen Signalworten hervorgehoben werden. Je nach Schwere der möglichen Verletzung wird zwischen "Gefahr" (sicher tödliche Verletzung), "Warnung" (schwere bis möglicherweise tödliche Verletzung) und "Vorsicht" (leichte bis mittlere Verletzung) unterschieden.
Auf Sach- und Umweltschäden kann mit "Achtung" hingewiesen werden, auf nicht-sicherheitsrelevante Anweisungen mit "Info", "Hinweis" oder "Empfehlung".
technische Dokumentation
Alle Dokumente, die Sie benötigen, um die Konformität Ihres Produktes nachweisen zu können werden als technische Dokumentation bezeichnet. Dazu gehören unter anderem: eine allgemeine Beschreibung der Maschine; technische Zeichnungen, Schaltpläne; Berechnungen, Prüfungen, Tests; die vollständige Risikobeurteilung mit allen betrachteten Gefahren und daraus abgeleiteten Maßnahmen; eine Auflistung der angewandten Normen; eine Bedienungsanleitung, ggf. mit Einbauanleitung (bei unvollständigen Maschinen) und die unterschriebene EG-Konformitätserklärung bzw. –Einbauerklärung (bei unvollständigen Maschinen).
Als Hersteller müssen Sie die vollständige technische Dokumentation jedes Produktes für die Dauer von mindestens zehn Jahren ab Herstelldatum archivieren (siehe auch Archivierung).
(siehe auch interne Dokumentation und externe Dokumentation)
trennende Schutzeinrichtung
Trennende Schutzeinrichtungen trennen Personen baulich von einer Gefahrenquelle und sorgen zu dafür, das Personen den Gefahrenbereich gar nicht erst erreichen können (vergleiche mit nicht-trennenden Schutzeinrichtungen).
Beispiele für trennende Schutzeinrichtungen sind Abdeckungen/Einhausungen oder ein Schutzzaun.
Typenschild
Das Typenschild wird vom Hersteller auf seinem Produkt angebracht. Es enthält Informationen zum Hersteller und zur eindeutigen Identifizierung des Produktes sowie alle für den sicheren Betrieb relevanten Daten (bspw. Stromanschluss oder max. Tragfähigkeit).
Bei Maschinen wird die CE-Kennzeichnung üblicherweise direkt mit auf dem Typenschild angebracht. Auf unvollständigen Maschinen hingegen, wird kein CE-Kennzeichen angebracht!
Übersetzung der Originalbetriebsanleitung
Als Hersteller müssen Sie die Bedienungsanleitung in der Amtssprache des Käufers mitliefern. Wird die Anleitung nicht direkt in dieser Sprache verfasst, sondern aus einer anderen Sprache übersetzt, muss diese als "Übersetzung der Originalbetriebsanleitung" ausgewiesen werden.
Das Übersetzen sollte durch qualifizierte Übersetzer mit Themenkenntnis erfolgen, um keine Gefährdungen durch Übersetzungsfehler zu verursachen.
Unterweisung
Eine Unterweisung dient dazu, Personen die korrekte und sichere Durchführung der beauftragten Tätigkeiten zu erklären. Eine unterwiesene Person ist über bestehende Restrisiken informiert.
Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt und sollten schriftlich dokumentiert werden.
Unterwiesenes Personal
Unterwiesenes Personal beinhaltet alle vom Betreiber angestellten Mitarbeiter, die im Umgang mit der betreffenden Anlage, der Arbeitsumgebung und den Sicherheitseinrichtungen unterwiesen wurden. Diese Personen sind über bestehende Restrisiken informiert.
unvollständige Maschine
Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die "fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllt".
Das bedeutet, dass eine unvollständige Maschine nur dazu bestimmt ist, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden. Erst durch den Einbau kann die unvollständige Maschine einen bestimmten Zweck erfüllen.
Das Konformitätsbewertungsverfahren für unvollständige Maschinen und "vollständige" Maschinen ist im Übrigen identisch. Einige Hersteller meinen, durch die Deklaration Ihres Produktes als "unvollständige Maschine" die Anforderungen der Maschinenrichtlinie umgehen zu können - dies ist definitiv falsch! Auch auf unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie (inklusive Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung) in Gänze anzuwenden!
Der einzige Unterschied: für unvollständige Maschinen wird eine Einbauanleitung benötigt und statt der Konformitätserklärung wird eine Einbauerklärung ausgestellt.
Außerdem wird auf unvollständigen Maschinen keine CE-Kennzeichnung angebracht!
Verbotsschild
siehe Sicherheitszeichen
Verkettung von Maschinen
Ein in der Praxis nach wie vor häufig verwendeter Begriff. Der korrekte Fachbegriff lautet "Gesamtheit von Maschinen", siehe dort.
vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Neben der bestimmungsgemäßen Verwendung muss der Hersteller sich auch über vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen Gedanken machen. Gemeint sind damit alle nicht vorgesehenen Anwendungen, welche der Hersteller aufgrund von "absehbarem menschlichen Verhalten" im Vorneherein bereits vorhersehen kann.
Auch diese muss er bewerten, nach Möglichkeit vermindern und explizit in der Bedienungsanleitung behandeln.
Warnhinweise
Über Restrisiken, die von einem Erzeugnis ausgehen oder die bei dessen Benutzung auftreten, müssen Sie in der Bedienungsanleitung durch Warnhinweise informieren.
Sie enthält üblicherweise eine farbliche oder symbolische Hervorhebung, ein angemessenes Signalwort sowie eine Beschreibung der Gefährdung, der möglichen Verletzung und des korrekten Verhaltens, um das Restrisiko zu vermeiden.
Warnschild
siehe Sicherheitszeichen
wesentliche Veränderung
Wenn Sie an einer gekauften Maschine mit vorhandener CE-Kennzeichnung Änderungen vornehmen, erzeugen Sie dadurch möglicherweise eine "neue" Maschine, als deren Hersteller Sie dann gelten. Dies ist der Fall, wenn Sie die Maschine "wesentlich verändert" haben. Für mehr Informationen beachten Sie bitte die Flyer in unserem Download-Bereich.
Zertifikat
Ein Zertifikat bescheinigt das Einhalten gewisser Vorgaben durch eine unabhängige Prüfung. Die Konformitätserklärung ist somit kein Zertifikat, da der Hersteller diese selbst ausstellt und das Einhalten der geltenden EU-Vorschriften eigenständig erklärt.
Zuhaltung
Eine bewegliche trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung dient dazu, die bewegliche Trennung zu verriegeln, solange noch eine Gefahr im gesicherten Bereich besteht.
Ein Beispiel ist eine Sicherheitstür in einem Schutzzaun, welche nur auf Freigabe durch die Steuerung geöffnet werden kann. Mitarbeiter können den Gefahrenbereich also gar nicht erreichen, solange die Anlage sich nicht in einem sicheren Zustand befindet.
Zweihandschaltung
Zweihandschaltungen sind nicht-trennende Schutzeinrichtungen, die sicherstellen sollen, dass der Bediener beim Auslösen eines gefahrbringenden Vorgangs an einen festen Ort gebunden ist und sich nicht im Gefahrenbereich aufhalten kann bzw. von dort aus nicht mit den Gliedmaßen den Gefahrenbereich erreichen kann.
Dazu müssen üblicherweise zwei Taster gleichzeitig betätigt werden, um einen Arbeitsschritt auszulösen. Die Taster müssen dabei einen ausreichenden Abstand zueinander haben, um sicherzustellen, dass diese nicht mit einer Hand/einem Arm betätigt werden können.
Eine Zweihandschaltung alleine schützt nicht gegen den Aufenthalt von weiteren Personen in Gefahrenbereichen!