Als guter Ingenieur wissen Sie, dass alle Maschinen eine CE-Kennzeichnung brauchen.
Doch während Sie bei den bekannten Suchmaschinen mal wieder nach den neusten Fußballergebnissen schauen, fällt Ihnen auf – ein CE-Kennzeichen haben Sie dort noch nie entdeckt! Wieso eigentlich nicht?
Die Maschinenrichtlinie behandelt Maschinen und Anlagen aus der Industrie. Dass eine Suchmaschine wie Google keine Maschine in diesem Sinne ist, leuchtet intuitiv ein. In der Praxis kann es aber oft zu Fällen kommen, die schwieriger einzuschätzen sind. Und "aus dem Bauch heraus" kann dies natürlich nicht entschieden werden.
Deswegen ist in der Maschinenrichtlinie genau definiert, was eine Maschine ist und was nicht. Dazu schauen wir in den Artikel 2 "Begriffsbestimmung" der Richtlinie.
Dort steht, eine Maschine ist:
"eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind".
Im ersten Moment wohl eher nicht. Um aus diesem Rechtsdeutsch schlau zu werden, schauen wir uns die Kriterien lieber nochmal im Detail an:
Hier nochmal in Kurzform die vier Kriterien für die allgemeine Definition einer Maschine:
Bei einer "Suchmaschine" könnte man argumentieren, dass diese elektrisch angetrieben wird. Auch erfüllt Sie eine klar definierte Funktion.
Doch da sie nicht aus mehreren miteinander verbundenen, beweglichen Teilen besteht, werden diese beiden Kriterien nicht erfüllt.
Wenn nur die Hälfte der Kriterien erfüllt wird, ist ein Erzeugnis der allgemeinen Definition nach auch keine Maschine. Denn dazu müssen alle vier Kriterien gleichzeitig erfüllt werden!
Neben Maschinen nach der vorherigen Definition fallen aber auch noch weitere Produkte unter den Anwendungsbereich der Richtlinie. Dazu muss der Artikel 1 "Anwendungsbereich" genau gelesen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
So beispielsweise bei den nachfolgenden Erzeugnissen. Nur eines der beiden gezeigten fällt unter die Maschinenrichtlinie – und es ist nicht das, welches Sie vermuten!
Für die Auflösung lesen Sie doch unseren Flyer zu dem Thema!
Um zu erfahren, ob Ihr Produkt unter die Maschinenrichtlinie fällt und Sie somit die Anforderungen der Richtlinie (bspw. eine Risikobeurteilung durchzuführen) erfüllen müssen, erfahren Sie im "Anwendungsbereich" der Richtlinie. Wie die dort genannten Begriffe zu verstehen sind, steht dann in der "Begriffsbestimmung".
Alternativ rufen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne jederzeit für alle Fragen zur Verfügung!